15. April 2013

Urheberrechtsverletzungen durch die Partei der Anständigen und Ehrlichen?

Hat man in letzter Zeit auf Facebook auf diversen Parteiseiten gestöbert, fielen einem immer wieder Hinweise auf Wahlgeschenke auf. Ganz besonders natürlich beim Meister der Wahlgeschenke, der FPÖ:  von Kondomen über Energy-Drinks bis hin zu Waffenputztüchern(!) gab es da schon so ziemlich alles.


Seit einigen Jahren gibt sich die FPÖ auch immer wieder einmal gerne kuschelig und verteilt den Strache-Bären. Ein putziges blauäugiges Kerlchen mit blauem Schal. Bei näherem Hinschauen fällt einem auf, dass an dem Bärli ein Button hängt, auf dem ein Slogan steht, der den älteren Generationen recht gut bekannt sein dürfte: „Jetzt erst recht“. Wem nicht gleich einfällt, in welchem Wahlkampf wir damit bereits beglückt wurden, dem kann leicht auf die Sprünge geholfen werden:  Im Zuge der Waldheim-Affäre im Präsidentschaftswahlkampf 1986 machte die ÖVP aus der Not eine Tugend und packte die österreichischen Wähler bei ihrer „mir lassen uns goa nix vorschreibn“-Haltung mit den Slogans „Wie Österreicher wählen, wen wir wollen“ und – tata! – „Jetzt erst recht!“ .

Jetzt sollte man meinen, das wäre genug abgekupfert. Nein! Schon Jörg Haider – Feind, Vorbild und posthumer bester Freund Straches – hat als Bärentaler immer wieder gerne den Jörgl-Bären an seine Fans verteilt.  Damit war natürlich für Strache klar – das mach ich auch! So weit, so gut!
Sieht man sich diesen Bären aber noch genauer an, bemerkt man am blauen Schal einen blauen Sticker mit der Aufschrift „HC Strache ja bitte“ und der smiling sun, der lachenden Sonne, die durch die „Atomkraft? – Nein danke“-Kampagne in den 70er-Jahren Berühmtheit erlangte.  Da denkt man sich doch bei der FPÖ: der Wiedererkennungwert ist extrem hoch, die Anti-AKW-Kampagne in Österreich durchwegs positiv besetzt – das nehmen wir doch einfach!

Normalerweise würde man dann nachforschen, ob es auf dieses Logo ein Copyright gibt, wer die Urheber- bzw. Markenrechte hält, man würde sich absichern und gegebenenfalls Lizenzgebühren zahlen. Nicht so die FPÖ!

Nachdem man ja aber eine breite Öffentlichkeit mit Wahlwerbung erreichen will, wäre es kontraproduktiv, diese Sticker im Geheimen zu verteilen. So kann es dann natürlich passieren, dass aufmerksame Beobachter den Inhaber der Rechte an diesem Logo – mittlerweile auch als EU Community Trademark geschützt, davor bereits seit 1978 in Österreich eingetragenes Warenzeichen – informieren. Und dann kann es natürlich auch passieren, dass dieser seine Rechte verletzt sieht und einen netten Brief an Herrn Strache und Herrn Kickl schreibt, in dem unter anderem zu lesen ist:

Sie sind hiermit angehalten jegliche Art unrechtmäßiger Nutzung des geschützten Logos mit sofortiger Wirkung einzustellen, sei es als Button, Drucksache, im Internet oder wie immer.
Angesichts des obigen Sachverhalts Sind Sie und Ihre Partei gefordert spätestens Mittwoch 3. April 2013 der OOA Fonden mitzuteilen:

  • seit wann, mit welchen Ausdrucksformen, und in welchen Mengen Sie die erwähnte Abwandlung verbreitet haben;
  • dass Sie die Rechte der OOA Fonden anerkennen;
  • dass  die unrechtmäßige Nutzung des Logos seitens ihrer Partei eingestellt worden ist;
  • dass jegliches sich bei Ihnen oder Ihren Unterlieferanten befindliche graphische Material oder Produkte, welche die Rechte der OOA Fonden verletzen, vernichtet worden ist.“
Jetzt wird sich der geneigte Leser und auch Wähler fragen: „Wer soll das bezahlen? Wer hat das bestellt? Wer hat so viel Pinke-pinke? Wer hat so viel Geld?“ – Ganz einfach! Sie bezahlen das! Die Österreicher geben – nach der Reform – im Jahr 2013 insgesamt 195,3 Millionen Euro für Parteienförderung aus – mehr oder eher weniger freiwillig! Die FPÖ stimmte zwar gegen diese Erhöhung, wird sie wohl aber dennoch in Anspruch nehmen, darf man vermuten. Und wenn sie so haushält wie bisher, dann wird sie auch keine andere Wahl haben! Aber der Wähler hat sie!

Autorin
Die für den obigen Inhalt verantwortliche Autorin des Textes ist Monika Österreicher.


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